„Ja, ja, jippie jippie yeah“ hatte ich letzten Samstag noch gesungen, als ich den Baumarkt verlassen hatte. Meine Frau und ich waren auf der Suche nach einer passenden Leuchte für unseren Flur, den wir vor einigen Wochen renoviert haben und in dem noch immer eine Bommel den Leuchtenauslass ziert. Im Lichtermeer der Elektroabteilung wurden wir dann auch fündig. Hoch an der Decke hing sie, unser auserwähltes Stück. Eine LED-Designerleuchte. Der Preis wrang zwar einige Tropfen aus dem Zwiebelleder unserer Geldbörse. Aber egal, man kauft sowas ja nicht alle Tage. Voller Freude suchten wir in den Regalen nach ihr und mussten dann doch auf einen Verkäufer zurückgreifen. Freundlich wie man es erwarten kann, wies er uns darauf hin, dass sie im Onlineshop des hiesigen Marktes bestellt werden müsste. Also tickerte er alles Entsprechende in den Computer, druckte den Schein für die Kasse aus und gab ihn uns. Wir bezahlten und verließen voller Freude den Markt wieder.
Mittwoch, früher als angekündigt, lag schon eine Nachricht in meinem E-Mail-Postkasten, dass die bestellte Ware eingetroffen ist und abgeholt werden könne. So fuhr ich am nächsten Tag dorthin und holte das gute Stück ab. Freitagabend packte ich sie schließlich aus, da ich sie gleich am nächsten Morgen montieren wollte. Dann eine kleine böse Überraschung. Die Leuchte hatte Schmutzflecken auf dem angerauten Acrylglas und an der Abdeckung, sowie Kratzer am Metallgehäuse. Da hieß es gleich wieder:
Einpacken!
So brachten wir das „gute Stück“ wieder in den Baumarkt zurück, in der Hoffnung, den Artikel problemlos reklamieren und umtauschen zu können. Aber Fehlanzeige. Die Dame an der Information blubberte gleich: „Artikel aus der Onlinebestellung dürfen wir nicht mehr zurücknehmen!“ Sicher war sie sich scheinbar doch nicht, denn sie rief einen Mitarbeiter aus der Online-Abteilung heran, dem wir unser Problem dann noch mal schilderten. Nach zwei Telefonaten hatte ich plötzlich das Hallofon und somit die Online-Tante am Ohr, die mich dann noch an die Fachabteilung weiterleitete. Nach unzählig gefühlten Warteschleifenmelodien hatte ich nun Online-Tante Nummer zwei am Ohr.
Und jetzt kommt’s:
Da ich den Artikel ja eins zu eins tauschen wollte, sollte ich nach ihrer Meinung die Leuchte zu Hause versandfertig einpacken und selbst Retour schicken. Ich dachte, ich hör nicht richtig. Wenn ich jedoch den Artikel zurückgeben möchte, dann könnte ich dies machen. So stand es ja auch auf dem Banner über der Information. Jetzt lief das Fass langsam über. Das Telefon wanderte zurück zum Mitarbeiter und wir gaben jetzt den Artikel einfach zurück, was auch reibungslos klappte. Ließen den Betrag zurückbuchen und verließen den Laden.
Nun suchen wir weiter nach einer anderen Traumleuchte. Davon wird jedenfalls nun einer der Konkurrenten profitieren, da sind wir uns sicher.
„Ja, ja, jippie jippie yeah“
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